Nachteilsausgleich in Studium und Prüfungen
Information Merkblatt für Prüfungsausschüsse, Prüfende, Lehrende, Studierende
Das Merkblatt gibt Informationen zu Vorgehen und Inhalten eines Antrags auf Nachteilsausgleich (NTA) für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium am KIT.
ein Nachteilsausgleich
- ist eine Form der angemessenen Vorkehrungen
- steht Studierenden mit Beeinträchtigung zu
- ist ein gesetzlich verankerter Anspruch (GG, Hochschulrecht, PO, UN-BRK)
- greift da, wo vorhandene Barrieren in Studium und in Prüfungen zu Benachteiligung führen, weil eine Beeinträchtigung vorliegt
- gleicht durch die Beeinträchtigung bedingte Nachteile aus
- bietet – wo notwendig und angemessen - Gestaltungsspielraum in Studienorganisation und Anpassungsfreiraum in Prüfungen
- bedeutet Modifikation und Kompensation von Leistungen
- ist individuell (orientiert sich an jeweiliger Beeinträchtigung und dem daraus resultierenden Bedarf in Bezug auf den Studiengang)
- ist flexibel (in Zeit und Form)
- wird von Studierenden beantragt und dialogisch mit den Beteiligten verhandelt (Prüfungskommission, Lehrende, Hochschulverwaltung)
ein Nachteilsausgleich
- ist keine Erleichterung oder Begünstigung
- ist kein Erlass von inhaltlichen Leistungen
Beispiele
- Schreibzeitverlängerung in Klausuren
- Prüfungsunterbrechung durch Pausen
- Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
- Einsatz technischer Hilfsmitteln
- Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
- Schreiben in extra-Raum
- Anpassung von Praktika und Exkursionen
Beratung
Bei der Klärung des individuelle Bedarfs und der Antragstellung unterstützt die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit gerne in einem Beratungsgespräch.