Gesetzlicher Rahmen und Entwicklungen
Der Blick der Gesellschaft auf Menschen mit Behinderung und deren Teilhabe am Leben hat sich grundlegend verändert und wandelt sich stetig weiter.
Behinderung wird als Thema der Menschenrechte betrachtet. Die Behinderung liegt nicht im Menschen begründet, sondern es sind die Barrieren in der Gesellschaft und im Umfeld, die eine gleichberechtigte Teilhabe einschränken.
Zugang zu Bildung ist zentraler Teil von Inklusion. Die Gesetzgebung der letzten Jahre stärkt die Rechte von Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf Teilhabe und Inklusion.
Verschiedene Gesetze spiegeln die Entwicklung und verankern Ansprüche.
Deutsches Studentenwerk: Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen - Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule (zum Download)